Registrierungssupport

Energieeffizienzregister für Rechenzentren

Das Energieffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Rechenzentrumsbetreiber mit nicht redundanter Nennanschlussleistung ab 500 Kilowatt seit 2024 und ab 300 kW seit 2025 zu einer Meldung in das Energieeffizienzregister für Rechenzentren der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

Wir unterstützen Sie gerne bei den verschiedenen Aufgaben, die das Energieeffizienzregister mit sich bringt.

Gerichtshammer und Paragraphen-Zeichen aus Holz, daneben ein grüner Pfeil aus Holz auf einem Holztisch

Identifizierung

Identifizierung und Einrichtung der Messpunkte sowie Messmethoden

Erhebung

Welche Daten und Zahlen werden für das Register benötigt?

Registrieren

Einreichung der Daten, Validierung, Dokumentenmanagement und Bestätigung der Daten

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Energieeffizienzgesetz

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