Die Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnik (IT oder IKT) für Kreditinstitute, Banken, Wertpapierfirmen, Zahlungsdienstleister und Versicherungen hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten stark zugenommen.
Neben unternehmenseigenen Anforderungen sind verstärkt die Einflüsse rechtlicher Sicherheitsstandards zu berücksichtigen, die durch gesetzliche Empfehlungen aber auch Vorgaben, wie etwa Compliance Richtlinien, Basel III, BAIT (Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT), ZAIT (Zahlungsdiensteaufsichtliche Anforderungen an die IT), PCI SSC (PCI Security Standards Council) oder MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) die Grundprämissen der IT-Infrastruktur- bzw. Rechenzentrumsplanung regulieren.
Das BSI ergänzt die bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT um Anforderungen an die wirksame Umsetzung besonderer Maßnahmen, die die Risiken für den sicheren Betrieb kritischer Infrastrukturen auf ein dem KRITIS-Schutzziel angemessenes Niveau senken. Hierzu müssen sich die KRITIS-Betreiber sowie ihre IT-Dienstleister an den einschlägigen Standards orientieren und Konzepte der Hochverfügbarkeit berücksichtigen. Dabei soll der Stand der Technik eingehalten werden.
Damit sowohl die gesetzlichen als auch die betriebsspezifischen Forderungen realisiert werden können, bedarf es einer detaillierten Ist-Analyse, die die technische Infrastruktur, Hard- und Softwarekomponenten erfasst, Realisierungsmöglichkeiten ermittelt und potentielle Defizite identifiziert. Unsere Consultants der Data Center Group unterstützen Sie dabei. Lassen Sie sich jetzt ganz unverbindlich beraten.
Navina Schüler
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