Serverräume, IT-Safes und Rechenzentren stellen in Klinkiken, Krankenhäusern u.a. Gesundheitseinrichtungen eine zentrale Sammelstelle für Dienste und empfindliche Informationen wie z.B. Patientendaten dar. Bei Ausfall oder Beeinträchtigung dieser Infrastruktur treten nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen ein. Daher sind diese besonders schützenswert, ausfallsicher zu gestalten und unterliegen sogar besonderen technologischen und regulatorischen Rahmenbedingungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), der sogenannten „Kritischen Infrastrukturen“ (KRITIS).
Diese Anforderungen setzen die Verantwortlichen zunehmend unter Druck. Die politischen Vorgaben und technischen Anforderungen werden in immer kürzeren Intervallen angepasst und das macht es schwer, den Überblick zu behalten. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die Betreiber Ihre Einrichtungen auf Kurs halten. Dabei ergeben sich u. a. folgende Fragen:
Ist meine Einrichtung KRITIS und was bedeutet das für mich?
Wie schütze ich die Daten KRITIS konform?
Welche Lösung ist für mich die richtige?
Gibt es Förderungen für dieses Vorhaben?
Wie stelle ich den Förderantrag dafür?
Mit dem Health-Check untersützt die Data Center Group Sie dabei, diese Fragen zu beantworten, die Anforderungen zu identifizieren und auch umzusetzen.
Seit dem 1. Januar 2021 stellen Bund und Länder zusammen 4,3 Milliarden Euro bereit, damit Krankenhäuser, Kliniken und andere Gesundheitseinrichtungen in Digitalisierung und moderne IT-Sicherheit investieren können. Damit sollen digitale Prozesse verbessert, störungsfrei und zukunftssicher gestaltet werden. Die Mittel, die bereitgestellt werden können für die verschiedensten Maßnahmen eingesetzt werden. Förderfähig ist bei auch das Fundament des Datenschutzes: Die Modernisierung, der Auf- und Ausbau von physikalischer IT-Infrastruktur. Die Data Center Group unterstützt Sie dabei in der Beantragung der Fördermittel, der Beratung, Planung und Umsetzung der Maßnahmen.
Unsere Consultants können Sie unterstützen bei der Identifikation von betroffenen Einrichtungen, Anforderungen an Betreiber und der Umsetzung der Maßnahmen nach dem BSI-Gesetz und dem IT-Sicherheitsgesetz. Wir beraten Sie außerdem zum Krankenhauszukunftsgesetz und welchen Förderanspruch Sie haben. Natürlich unterstützen wir Sie auch bei der Beantragung der Förderung.
Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1 KrankenhausstrukturfondsVerordnung (KHSFV)
22 IT-Infrastruktur-Projekte in Deutschland innerhalb der letzten 18 Monate
BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) IT-Sicherheitsgesetz (ITSiG)
Michael Czychowski
Area Sales Manager
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