Energieeffizienzgesetz

Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz (EnEfG) und Energieeffizienz-Richtline der EU (EED)

Das am 17. November 2023 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz (EnEfG) stellt Rechenzentrumsbetreiber vor einige Herausforderungen und verpflichtet dazu, Energie einzusparen. Zusätzlich ist nun auch die Energy Efficiency Directive (EED) der EU zu berücksichtigen, die am 14. März 2024 in Kraft trat.

Was bedeuten die Gesetze für Bestandsrechenzentren und was muss beachtet werden, wenn ein neues Datenzentrum gebaut wird?

 

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Aktuelle Rechtslage und weitere Vorgaben durch das EED

Zusätzliche Anforderungen aus der neuen Energieeffizienz-Richtlinie (Energy Efficiency Directive, EED) der Europäischen Union, die erst nach dem Inkrafttreten des deutschen Energieeffizienzgesetzes veröffentlicht wurde, führen in der Branche vor allem zu rechtlichen Unsicherheiten. So unterscheiden sich die Gesetze:

 

Energieeffizienzgesetz (EnEfG) Energieeffizienz-Richtlinie (EED)
seit 17.11.2023 in Kraft seit 14.03.2024 in Kraft
Die ersten Mechanismen gelten bereits ab 01.01.2024 Die ersten Mechanismen gelten bereits ab 15.09.2024
Gilt für 300 kW Anschlussleistung Gilt für eine IT-Load ab 500 kW
Stellt Anforderungen an Reportingpflichten Stellt Anforderungen an Reportingpflichten
Regelt den Energieeffizienzwert PUE  
Stellt Untergrenze für die Abwärmenutzung  


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Was müssen Rechenzentrumsbetreiber beachten?

Aktuelle Vorgaben nach dem deutschen Energieeffizenzgesetz (EnEfG):

Im Abschnitt „Energieeffizienz von Rechenzentren“ sieht der Entwurf vor, dass Rechenzentren einen bestimmten Wert der Energieverbrauchseffektivität oder auch Power Usage Effectiveness (PUE) nicht überschreiten dürfen.

Dies ist nach Jahr der Inbetriebnahme der Rechenzentren gestaffelt: 

Betrieb vor dem 1. Juli 2026: Ab 1. Juli 2027 PUE 1,5 | Ab 1. Juli 2030 PUE 1,3

Betrieb ab dem 1. Juli 2026: PUE 1,2 

Eine Pflicht zur gegenseitigen Bekanntmachung von Lastannahmen bzw. Abnehmern (also Energieanbietern) ist beschlossen. Wie die Umsetzung erfolgen soll, ist jedoch nicht geregelt. Die Nutzungspflicht der Abwärme entfällt, wenn der Wärmenetzbetreiber 6 Monate lang nicht auf die Anfrage reagiert oder sich kein Abnehmer findet. Hierbei muss der Rechenzentrumsbetreiber nachweisen, dass er die nötigen Kapazitäten zur Verfügung stellt, eine passende Infrastruktur liefert und ein Investitionsplan sowie finanzielle Rahmenbedingungen geregelt sind oder der Abnehmer trotz eines marktgerechten Angebotes dieses nicht annimmt. 

Der Anteil wiederverwendeter Energie (ERF – Energy Reuse Factor) muss bei Inbetriebnahme ab 
1.7. 2026 mindestens 10% betragen,
ab 1.7. 2027 15% und 
ab dem 1.7.2028 20%

Ab 01.01.2026 ist die Einrichtung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems verpflichtend

ab 1 MW Anschlussleistung bei privaten Rechenzenten sowie
ab 300 kW bei der öffentlichen Hand

Alle wichtigen Daten des Rechenzentrums müssen künftig in ein Energieeffizienzregister eingepflegt werden. Diese hat den Nutzen, Umweltbelange in Bezug auf Rechenzentren zu überwachen, zu steuern, zu verbessern und zu dokumentieren. Dabei wird zwischen öffentlichen Informationen und geschützten Daten unterschieden. Hier soll der Spagat zwischen Datenschutz aufgrund sicherheitsrelevanter Bedenken und einem Register zur Vereinfachung des Vergleichs von Rechenzentren gelingen. Bereits ab 2024 sind dem Bund jährliche Energieverbräuche zu berichten. Ab Mitte 2025 gilt eine Berichtspflicht an den Bund. Im März 2026 tritt eine verpflichtende jährliche Informationsübermittlung in Kraft. 

Rechenzentrumsbetreiber sind dazu verpflichtet, ab 2024 zu 50% und ab 2027 zu 100% ungeförderten Strom aus erneuerbaren Energien zu beziehen. 

Wann gilt was? Alle Maßnahmen, Jahr für Jahr

Zeitliche Vorgaben nach dem deutschen Energieeffizenzgesetz (EnEfG):

Solarplatten auf einem Dach

Ab Januar 2024:

Verwendung von 50% Grünstrom [§11/5 EnEfG]

Datenerfassung der jährlichen Verbräuche (Verpflichtend ab einer Anschlussleistung von 300 kW für öffentliche und 1000 kW für private Rechenzentren)

2 Männer vor einem Wald, planen etwas

Bis Juli 2025:

Energie- oder Umweltmanagementsystem und Berichtspflicht an den Bund

Strommasten, im Hintergrund Sonnenuntergang

Ab März 2026:

Jährliche Informationsübermittlung verpflichtend

Ab Juli 2026:

Rechenzentren, die ab diesem Zeitpunkt an den Start gehen, müssen eine Energieverbrauchseffektivität (Power Usage Effectiveness - PUE) ≤ 1,2 und Energy Reuse Factor (ERF) ≥ 10% erreichen

Knospe, die aus der Erde herauswächst

Ab Januar 2027:

Verwendung von 100% Grünstrom [§11/5 EnEfG]

Ab Juli 2027:

Rechenzentren vor Inbetriebnahme Juni 2026 müssen nun eine Energieverbrauchseffektivität (Power Usage Effectiveness - PUE) ≤ 1,5 erreichen

Rechenzentren, die ab diesem Zeitpunkt an den Start gehen, müssen einen Energy Reuse Factor (ERF) von ≥ 15% erreichen [§11/2 EnEfG]

 

Glühlampe, die auf einer Erde liegt

Ab Juli 2028:

Neue Rechenzentren müssen von nun an einen Energy Reuse Factor (ERF) ≥ 20% erreichen

 

Wald mit Bäumen

Ab Juli 2030:

Rechenzentren, die vor Juli 2026 gebaut wurden, müssen von nun an eine Energieverbauchseffektivität (Power Usage Effectiveness - PUE) ≤ 1,3 erreichen [§11/1 EnEfG]

 

Für welche Rechenzentren gilt das EnEfG?

Die Beschlüsse des Energieeffizienzgesetzes haben weitreichende Auswirkungen auf die Branche. Sie betreffen alle Rechenzentren ab 300 kW Anschlussleistung.

Sie sind vom Gesetz betroffen und benötigen Hilfe bei der weiteren Planung oder haben weitere Fragen zum Gesetz? Gerne beraten wir Sie kostenlos.

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Frau und Mann stehen vor einem Rechenzentrum und blicken auf ein Tablet

EnEfG Cheat Sheet

Sie möchten auf einen Blick informiert werden? Wir bieten Ihnen alle Infos in einer kompakten Übersicht als Download. Hier finden Sie alle Zeiträume und Maßnahmen des Energieeffizienzgesetzes übersichtlich dargestellt.

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