
Koalitionsvertrag und neue Bundesregierung
Der kürzlich geschlossene Kolitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sieht massive Anpassungen am Energieeffiziengesetz vor. Die folgenden Inhalte sind auf dem Stand von April 2025. Wir informieren Sie an dieser Stelle über Änderungen und Anpassungen.
Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz (EnEfG) und Energieeffizienz-Richtline der EU (EED)
Das am 18. November 2023 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz (EnEfG) stellt Rechenzentrumsbetreiber vor einige Herausforderungen und verpflichtet dazu, Energie einzusparen. Zusätzlich ist nun auch die Energy Efficiency Directive (EED) der EU zu berücksichtigen, die am 14. März 2024 in Kraft trat.
Was bedeuten die Gesetze für Bestandsrechenzentren und was muss beachtet werden, wenn ein neues Datenzentrum gebaut wird?

Aktuelle Rechtslage und weitere Vorgaben durch das EED
Zusätzliche Anforderungen aus der neuen Energieeffizienz-Richtlinie (Energy Efficiency Directive, EED) der Europäischen Union, die erst nach dem Inkrafttreten des deutschen Energieeffizienzgesetzes veröffentlicht wurde, führen in der Branche vor allem zu rechtlichen Unsicherheiten. So unterscheiden sich die Gesetze:
| Energieeffizienzgesetz (EnEfG) | Energieeffizienz-Richtlinie (EED) |
|---|---|
| seit 18.11.2023 in Kraft | seit 14.03.2024 in Kraft |
| Die ersten Mechanismen gelten bereits seit 01.01.2024 | Die ersten Mechanismen gelten bereits seit 15.09.2024 |
| Gilt für eine Anschlussleistung ab 300 kW | Gilt für einen IT-Load ab 500 kW |
| Stellt Anforderungen an Reportingpflichten | Stellt Anforderungen an Reportingpflichten |
| Regelt den Energieeffizienzwert PUE | |
| Stellt Untergrenze für die Abwärmenutzung |
Was gilt für Ihr Rechenzentrum? Erfahren Sie mehr dazu in unserem Artikel oder lassen Sie sich unverbindlich und kostenlos beraten.

Webinar zum Energieeffizienzgesetz und der Energy Efficiency Directive
Weitere Inhalte zum Thema Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und Energy Efficiency Directive (EED) hat Fabian Buda (Head of Business Development) im Webinar aufbereitet sowie häufig gestellte Fragen aus dem Plenum beantwortet. Das Webinar können Sie jederzeit kostenfrei abrufen.
Was müssen Rechenzentrumsbetreiber beachten?
Aktuelle Vorgaben nach dem deutschen Energieeffizenzgesetz (EnEfG) und der deligierten Verordnung (EED) der EU:
Wann gilt was? Alle Maßnahmen, Jahr für Jahr
Zeitliche Vorgaben nach dem deutschen Energieeffizenzgesetz (EnEfG):
2024

Ab Januar 2024:
Verwendung von 50% Strom aus erneuerbaren Energien [§11/5 EnEfG]
Datenerfassung der jährlichen Verbräuche (Verpflichtend ab einer Anschlussleistung von 300 kW für öffentliche und 1000 kW für private Rechenzentren)
2025

Bis Juli 2025:
Energie- oder Umweltmanagementsystem und Berichtspflicht an den Bund
2026

Ab März 2026:
Jährliche Informationsübermittlung verpflichtend, auch für Rechenzentren unter 300 kW
Ab Juli 2026:
Rechenzentren, die ab diesem Zeitpunkt an den Start gehen, müssen eine Energieverbrauchseffektivität (Power Usage Effectiveness - PUE) ≤ 1,2 und Energy Reuse Factor (ERF) ≥ 10% erreichen
2027

Ab Januar 2027:
Verwendung von 100 % Strom aus erneuerbaren Energien [§11/5 EnEfG]
Ab Juli 2027:
Rechenzentren vor Inbetriebnahme Juni 2026 müssen nun eine Energieverbrauchseffektivität (Power Usage Effectiveness - PUE) ≤ 1,5 erreichen
Rechenzentren, die ab diesem Zeitpunkt an den Start gehen, müssen einen Energy Reuse Factor (ERF) von ≥ 15% erreichen [§11/2 EnEfG]
2028

Ab Juli 2028:
Neue Rechenzentren müssen von nun an einen
Energy Reuse Factor (ERF) ≥ 20% erreichen
2030

Ab Juli 2030:
Rechenzentren, die vor Juli 2026 in Betrieb genommen wurden, müssen von nun an eine Energieverbauchseffektivität (Power Usage Effectiveness - PUE) ≤ 1,3 erreichen [§11/1 EnEfG]
EnEfG Cheat Sheet
Sie möchten auf einen Blick informiert werden? Wir bieten Ihnen alle Infos in einer kompakten Übersicht als Download. Hier finden Sie alle Zeiträume und Maßnahmen des Energieeffizienzgesetzes übersichtlich dargestellt.
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