Energieeffizienzgesetz
Straßenschild mit einem Ausrufezeichen und dem Text "Koalitionsvertrag" darauf

Koalitionsvertrag und neue Bundesregierung

Der kürzlich geschlossene Kolitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sieht massive Anpassungen am Energieeffiziengesetz vor. Die folgenden Inhalte sind auf dem Stand von April 2025. Wir informieren Sie an dieser Stelle über Änderungen und Anpassungen.

 

Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz (EnEfG) und Energieeffizienz-Richtline der EU (EED)

Das am 18. November 2023 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz (EnEfG) stellt Rechenzentrumsbetreiber vor einige Herausforderungen und verpflichtet dazu, Energie einzusparen. Zusätzlich ist nun auch die Energy Efficiency Directive (EED) der EU zu berücksichtigen, die am 14. März 2024 in Kraft trat.

Was bedeuten die Gesetze für Bestandsrechenzentren und was muss beachtet werden, wenn ein neues Datenzentrum gebaut wird?

 

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Illustration Nachhaltigkeit

Aktuelle Rechtslage und weitere Vorgaben durch das EED

Zusätzliche Anforderungen aus der neuen Energieeffizienz-Richtlinie (Energy Efficiency Directive, EED) der Europäischen Union, die erst nach dem Inkrafttreten des deutschen Energieeffizienzgesetzes veröffentlicht wurde, führen in der Branche vor allem zu rechtlichen Unsicherheiten. So unterscheiden sich die Gesetze:

 

Energieeffizienzgesetz (EnEfG) Energieeffizienz-Richtlinie (EED)
seit 18.11.2023 in Kraft seit 14.03.2024 in Kraft
Die ersten Mechanismen gelten bereits seit 01.01.2024 Die ersten Mechanismen gelten bereits seit 15.09.2024
Gilt für eine Anschlussleistung ab 300 kW Gilt für einen IT-Load ab 500 kW
Stellt Anforderungen an Reportingpflichten Stellt Anforderungen an Reportingpflichten
Regelt den Energieeffizienzwert PUE
Stellt Untergrenze für die Abwärmenutzung


Was gilt für Ihr Rechenzentrum? Erfahren Sie mehr dazu in unserem Artikel oder lassen Sie sich unverbindlich und kostenlos beraten.

 

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Webinar zum Energieeffizienzgesetz und der Energy Efficiency Directive

Weitere Inhalte zum Thema Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und Energy Efficiency Directive (EED) hat Fabian Buda (Head of Business Development) im Webinar aufbereitet sowie häufig gestellte Fragen aus dem Plenum beantwortet. Das Webinar können Sie jederzeit kostenfrei abrufen.

Was müssen Rechenzentrumsbetreiber beachten?

Aktuelle Vorgaben nach dem deutschen Energieeffizenzgesetz (EnEfG) und der deligierten Verordnung (EED) der EU:

Die Beschlüsse des Energieeffizienzgesetzes betreffen alle Rechenzentren ab 300 kW Anschlussleistung.

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Die Anschlussleistung ist der vertraglich vereinbarte Anschlusswert des Netzbetreibers oder, falls ich mir einen Transformator mit jemandem teile, die höchste angeordnete Verteilung, die Höhe des Eingangsschalters. Wenn diese über 300 Kilowatt liegt, ist Ihr Rechenzentrum vom Energieeffizienzgesetz (EnEfG) betroffen.

Jeder Serverraum ab einer Anschlussleistung von 300 kW wird als Rechenzentrum definiert.

Hierbei ist entscheidend, inwieweit es sich hierbei um zwei Rechenzentren handelt. Wenn diese Zentren baulich und technisch voneinander getrennt sind, dann handelt es sich um zwei Rechenzentren, die nicht berichtsverpflichtend sind, auch wenn sie kumuliert 300 kW Anschlussleistung aufweisen. 

Da das EU-Recht über den nationalen Rechten steht, steht die deligierte Verordnung (EED) grundsätzlich über dem EnEfG. Sollten nationale Gesetze die EED jedoch übertreffen, sind diese einzuhalten. Die EED ist somit nur eine grundsätzliche Vorgabe für alle EU-Länder.

Ein Energiemonitoring identifiziert Potentiale für Energieeinsparungen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen.


Durch Abwärmenutzung kann die Energieeffizienz signifikant verbessert werden.

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Im Abschnitt „Energieeffizienz von Rechenzentren“ sieht das Gesetz vor, dass Rechenzentren einen bestimmten Wert der Energieverbrauchseffektivität oder auch Power Usage Effectiveness (PUE) nicht überschreiten dürfen.

Dies ist nach Jahr der Inbetriebnahme der Rechenzentren gestaffelt: 

Inbetriebnahme vor dem 1. Juli 2026: Ab 1. Juli 2027 PUE 1,5 | Ab 1. Juli 2030 PUE 1,3

Inebtriebnahme ab dem 1. Juli 2026: PUE 1,2 

Der Rechenzentrumsbetreiber muss die Abwärmekapazitäten mindestens planerisch vorhalten, sodass diese von einem Wärmenetzbetreiber auch in Zukunft abgerufen werden kann. Die entstehenden Investitonen werden innerhalb eines Angebotes vom Rechenzentrums-Betreiber an den Wärmenetzbetreiber gerichtet. Abwärme wird grundsetzlich nicht vergütet. Steuerliche Mindesbeträge werden berücksichtigt.

Der Anteil wiederverwendeter Energie (ERF – Energy Reuse Factor) muss bei Inbetriebnahme
ab 1.7. 2026 mindestens 10% betragen,
ab 1.7. 2027 15% und 
ab dem 1.7.2028 20%

Ab 01.07.2026 ist die Einrichtung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems verpflichtend.

ab 1 MW Anschlussleistung bei privaten Rechenzenten sowie
ab 300 kW bei der öffentlichen Hand muss das System zusätzlich zertifiziert werden.

Alle wichtigen Daten des Rechenzentrums müssen künftig jährlich zum Stichtag 31. März in das Energieeffizienzregister für Rechenzentren (RZReg) eingepflegt werden.

Das Energieeffizienzregister hat den Nutzen, die Auswirkungen auf den Energiemarkt durch das starke Wachstum der Rechenzentrumsbranche zu dokumentieren. Die daraus folgenden Abwärmepotenziale werden übermittelt und sollen in Zukunft mit den kommunalen Wärmeplanungen verbunden werden, sodass die Wärmewende gelingen kann.

Rechenzentrumsbetreiber sind dazu verpflichtet, seit 2024 zu 50% und ab 2027 zu 100% ungeförderten Strom aus erneuerbaren Energien zu beziehen. 

Derzeit ist dies nicht geplant oder vorgesehen.

Wann gilt was? Alle Maßnahmen, Jahr für Jahr

Zeitliche Vorgaben nach dem deutschen Energieeffizenzgesetz (EnEfG):

Solarplatten auf einem Dach

Ab Januar 2024:

Verwendung von 50% Grünstrom [§11/5 EnEfG]

Datenerfassung der jährlichen Verbräuche (Verpflichtend ab einer Anschlussleistung von 300 kW für öffentliche und 1000 kW für private Rechenzentren)

2 Männer vor einem Wald, planen etwas

Bis Juli 2025:

Energie- oder Umweltmanagementsystem und Berichtspflicht an den Bund

Strommasten, im Hintergrund Sonnenuntergang

Ab März 2026:

Jährliche Informationsübermittlung verpflichtend, auch für Rechenzentren unter 300 kW

Ab Juli 2026:

Rechenzentren, die ab diesem Zeitpunkt an den Start gehen, müssen eine Energieverbrauchseffektivität (Power Usage Effectiveness - PUE) ≤ 1,2 und Energy Reuse Factor (ERF) ≥ 10% erreichen

Knospe, die aus der Erde herauswächst

Ab Januar 2027:

Verwendung von 100% Grünstrom [§11/5 EnEfG]

Ab Juli 2027:

Rechenzentren vor Inbetriebnahme Juni 2026 müssen nun eine Energieverbrauchseffektivität (Power Usage Effectiveness - PUE) ≤ 1,5 erreichen

Rechenzentren, die ab diesem Zeitpunkt an den Start gehen, müssen einen Energy Reuse Factor (ERF) von ≥ 15% erreichen [§11/2 EnEfG]

 

Glühlampe, die auf einer Erde liegt

Ab Juli 2028:

Neue Rechenzentren müssen von nun an einen
Energy Reuse Factor (ERF) ≥ 20% erreichen

 

Wald mit Bäumen

Ab Juli 2030:

Rechenzentren, die vor Juli 2026 in Betrieb genommen wurden, müssen von nun an eine Energieverbauchseffektivität (Power Usage Effectiveness - PUE) ≤ 1,3 erreichen [§11/1 EnEfG]

 

EnEfG Cheat Sheet

Sie möchten auf einen Blick informiert werden? Wir bieten Ihnen alle Infos in einer kompakten Übersicht als Download. Hier finden Sie alle Zeiträume und Maßnahmen des Energieeffizienzgesetzes übersichtlich dargestellt.

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