Ein Doktor zeigt einem Patienten ein Röntgenbild auf einem Tablet.
Rechenzentrumslösungen
Gesundheitswesen

Nachhaltige und sichere IT-Infrastrukturen im Gesundheitswesen

Rechenzentren und IT-Infrastrukturen sind essenziell für den sicheren Betrieb von Kliniken, Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen. Sie gewährleisten den Zugriff auf Gesundheitsdaten und die Verfügbarkeit medizinischer Dienste. Strenge Standards wie die KRITIS-Verordnung, ISO/IEC 27001 und der B3S Gesundheit regeln die Sicherheit und den Betrieb von Rechenzentren, während die DIN EN 50600 und TSI Maßstäbe für Sicherheit und Nachhaltigkeit setzen.
Ab 2025 regelt die NIS2-Richtlinie auch viele sicherheitskritische Unternehmen im Gesundheitssektor. Die Data Center Group unterstützt Sie dabei, diese Anforderungen zu erfüllen und Ihr Rechenzentrum zukunftssicher zu gestalten.

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Eine Frau mit Mundschutz in einer Apotheke arbeitet an einem Tablet. Im Hintergrund ein Schrank voller Medikamente

Auf einen Blick

Standards und Zertifizierungen für Rechenzentren im Gesundheitswesen

Ein Mann im Anzug setzt einen Stempel auf ein Blatt Papier

Diese europäische Normreihe definiert Anforderungen an Verfügbarkeit, Energieeffizienz und physische Sicherheit von Rechenzentren. Sie bietet einen ganzheitlichen Planungsrahmen und unterstützt nachhaltige, skalierbare und zukunftssichere Infrastrukturkonzepte.

Betreiber kritischer Dienstleistungen – z. B. stationäre medizinische Versorgung, Laboratoriumsdiagnostik, Versorgung mit Arzneien und Medizinprodukten – müssen gemäß der KRITIS-Verordnung strenge Sicherheitsvorgaben erfüllen. Diese Vorschriften gelten für alle KRITIS-relevanten Einrichtungen, die eine kritische Rolle in der Gesundheitsversorgung spielen.

Mit der CER-Richtlinie (EU 2022/2557) wurden neue Anforderungen zur Resilienz kritischer Infrastrukturen eingeführt. In Deutschland erfolgt die Umsetzung über das KRITIS-Dachgesetz, das künftig auch Rechenzentren im Gesundheitswesen betreffen kann. Betreiber müssen Sicherheitsmaßnahmen strukturiert nachweisen – über ein CER (Cybersecurity-Externes Reporting) oder ein RCE (Regelmäßige Cybersicherheits-Evaluierung). Die Prüfungen erfolgen durch vom BSI anerkannte Stellen. Ergänzend regelt NIS2 die Cybersicherheit auf digitaler Ebene.

Ab 2025 verpflichtet die NIS2-Richtlinie auch viele nicht-KRITIS-Unternehmen im Gesundheitswesen zu strengen Sicherheitsmaßnahmen. Dazu zählen etwa Pharmahersteller, Referenzlabore, F&E-Einrichtungen sowie Anbieter von Gesundheits- und Medizinprodukten. Je nach Unternehmensgröße gelten sie als „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtungen“ und müssen Vorfälle melden, Risiken managen und technische wie organisatorische Schutzmaßnahmen nachweisen.

Der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anerkannte Standard definiert Sicherheitsanforderungen für Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) im Gesundheitswesen.
Die B3S-Standards gelten für verschiedene Bereiche des Gesundheitswesens:

  • B3S Krankenhaus: Für die Gesundheitsversorgung in Krankenhäusern 
  • B3S Laboratoriumsdiagnostik: Für Laboranalytik und Kommunikationssysteme
  • B3S Pharma: Für die Versorgung mit Arzneimitteln und Blut/Plasma

Diese international anerkannte Norm bildet die Grundlage für ein robustes Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) und schützt Gesundheitsdaten vor unbefugtem Zugriff.

Ergänzend zur ISO/IEC 27001 legt diese Norm spezifische Anforderungen für das Gesundheitswesen fest, um Patientendaten und medizinische Informationen besonders zu schützen. Diese Norm ist in Deutschland nicht zwingend erforderlich, aber eine wertvolle Ergänzung für Einrichtungen mit sehr hohem Datenschutzanspruch.

Für Rechenzentren, die Cloud-Dienste im Gesundheitswesen anbieten, definiert der C5-Katalog des BSI Mindestanforderungen an Sicherheit und Compliance. 

Förderprogramme wie der Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) haben in der Vergangenheit Investitionen in IT-Sicherheit und Rechenzentrumsinfrastruktur im Gesundheitswesen unterstützt. Auch künftig bieten sich Förderchancen für Digitalisierung und Infrastrukturprojekte – wir beraten Sie gerne zu aktuellen Programmen.

Im Gesundheitswesen sind strenge Standards entscheidend. Wir unterstützen medizinische Einrichtungen bei der Vorbereitung auf Zertifizierungen. Unsere Services umfassen die Ist-Analyse, Maßnahmenplanung und Begleitung durch den gesamten Zertifizierungsprozess.

Data Center IT- und Datensicherheit für das Gesundheitswesen

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Anforderungen zu identifizieren und Ihre individuelle Rechenzentrumslösung umzusetzen.

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Fördermöglichkeiten für IT-Sicherheit im Gesundheitswesen

Viele Maßnahmen zur Erfüllung von IT-Sicherheitsstandards wie ISO 27001, B3S Gesundheit oder DIN EN 50600 sind förderfähig. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre IT-Infrastruktur mit staatlicher Förderung nachhaltig und sicher zu gestalten.

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei der

  • Identifikation der passenden Förderprogramme
  • Beratung zur Umsetzung förderfähiger Maßnahmen
  • Erstellung und Einreichung von Förderanträgen
Ein Arzt am Schreibtisch mit einem Stethoskop um den Hals. Er überträgt etwas von einem Tablet auf ein Hand. Darunter liegt ein Klemmbrett. Daneben steht ein Laptop

Kompetenzen für Gesundheits-IT und Sicherheit

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Maßgeschneiderte IT-Lösungen für das Gesundheitswesen

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DC IT Safe: Unser Micro Data Center im Schrankformat – ideal für Kliniken, Labore oder Praxen, die eine kompakte, sichere und energieeffiziente IT-Lösung benötigen.

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Rechenzentrumsprojekt als 3D Grafik

Mit unserem Planungs-Tool für nachhaltige Rechenzentren entwickeln wir gemeinsam die passende Lösung – individuell, normkonform und zukunftssicher.

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Das sagen unsere Kunden aus dem Bereich Gesundheit

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FAQ

Häufig gestellte Fragen zu IT-Sicherheit und Rechenzentren im Gesundheitswesen:

Besonders relevant sind die ISO/IEC 27001 für Informationssicherheit, die DIN EN 50600 für Rechenzentren sowie branchenspezifische Standards wie B3S Gesundheit und die KRITIS-Verordnung.

Es gibt verschiedene staatliche Förderprogramme für Digitalisierung und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen. Darüber hinaus werden auch unabhängig von der Branche einzelne Maßnahmen gefördert, wie z.B. die Beratung im Bereich Energieeffizienz oder der Austausch von Komponenten, z.B. im Bereich Kälte/Klima. Unsere Experten helfen Ihnen, passende Fördermittel zu identifizieren und werden Sie gerne bei der Antragstellung begleiten.

Zu den kritischen Dienstleistungen zählen die stationäre medizinische Versorgung, die Versorgung mit Arzneien und Medizinprodukten sowie die Laboratoriumsdiagnostik. Betreiber dieser Dienstleistungen müssen strenge Sicherheitsvorgaben erfüllen.
Ob Ihre Einrichtung KRITIS-relevant ist, hängt von Schwellenwerten ab. Beispielsweise müssen Krankenhäuser mehr als 30.000 vollstationäre Fälle pro Jahr aufweisen, um gemäß der BSI-Kritisverordnung als Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) eingestuft zu werden – vorausgesetzt, sie sind nicht ausschließlich in der Rehabilitation tätig.

Unsere Experten prüfen Ihre Infrastruktur anhand der BSI-KritisV und des B3S Gesundheit und entwickeln Maßnahmen zur Einhaltung aller Vorgaben.

Diese Norm bietet einen umfassenden Leitfaden für die Planung, den Bau und den Betrieb von Rechenzentren mit Fokus auf Verfügbarkeit, Energieeffizienz und physischer Sicherheit.

Die NIS2-Richtlinie verlangt von Unternehmen, die kritische Dienstleistungen erbringen, ein Cybersicherheitsmanagement, die Erkennung von Angriffen, ein Krisenmanagement und die Sicherung der Lieferkette. Sie erweitert die bisherigen KRITIS-Vorgaben und fordert auch kleinere Unternehmen, wie z. B. Pharmaunternehmen und Referenzlabore, zu umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen.

Der B3S Krankenhaus ist ein branchenspezifischer Sicherheitsstandard, der die Anforderungen an IT-Sicherheit in Krankenhäusern definiert. Er gilt bis Januar 2025 und umfasst Maßnahmen zur Sicherung von Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit von IT-Systemen.

Ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) schützt sensible Gesundheitsdaten vor unbefugtem Zugriff und sorgt für die Einhaltung von Datenschutz- und Sicherheitsstandards.

Die CER/RCE-Richtlinie (EU 2022/2557) fordert eine stärkere Resilienz kritischer Infrastrukturen und verpflichtet Betreiber zur regelmäßigen Evaluierung der Cybersicherheitsmaßnahmen sowie zum Nachweis ihrer physischen Sicherheit – über ein CER (Cybersecurity-Externes Reporting) oder ein RCE (Regelmäßige Cybersicherheits-Evaluierung).

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